Packen:
- Benutzen Sie Seidenpapier oder Luftpolsterfolie statt Zeitungspapier, um Verfärbungen zu vermeiden.
- Überfüllen Sie die Umzugskartons nicht.
- Bargeld, Schmuck und wertvolle Gegenstände zum Schutz selber transportieren oder in einem Banksafe, den Sie kurzfristig mieten können deponieren.
- Glas-, Porzellanwaren und zerbrechliche Güter wie Lampen oder Skulpturen sorgfältig mit Wickel- und Seidenpapier in speziellen Kartons verpacken. Nutzen Sie beim Wickeln die so genannte „Schwimmtechnik“.
- Kleider am Bügel hängen. Spezielle Kleiderboxen können Sie bei den Umzugsfirmen in Ihrer Nähe kaufen oder zu günstigen Preisen ausleihen.
- Teppiche rollen und verschnüren.
- Bücher und Akten in kleinere Kartons oder speziellen Aktenkoffer verpacken.
- Für einen sicheren Transport der Fernsehapparate und Stereoanlagen benutzen Sie Luftpolsterfolien und Decken.
- Für den Transport von Waffen benötig die Umzugsfirma eine Sondergenehmigung.
- Schutzen Sie Ihre Polstermöbel mit Tüchern.
- Zerlegen Sie alles, was möglich ist und verpacken Sie Schrauben und andere Kleinteile in Plastikbeutel. Denken Sie daran, diese zu kennzeichnen.
- Leeren Sie die Schubladen oder wegen des Gewichts höchsten mit Kissen füllen.
- Befestigen Sie Schranktüren und Schubladen mit Klebeband. Nicht verschließen! Schlüssel abziehen und kennzeichnen.
- Umzugskisten und Möbel mit Zielzimmern am neuen Ort beschriften oder farblich markieren.
- Stellen Sie sicher, dass am Vorabend der Kühlschrank leer, ausgeschaltet und abgetaut ist
- Pflanzen: Vermeiden Sie das übermässige Gießen wegen des Gewichts!
- Tiefkühlprodukte in eine Tiefkühlbox einpacken.
- Lebensmittel in verschlossenen Kisten oder Kartons einpacken.
- Weinflaschen in spezielle Weinboxen, die Sie bei den Umzugsfirmen erhalten, verpacken.
- Achtung bei Flüssigkeiten! Diese dürfen nur in gut verschlossenen Gefäßen transportiert werden.
Vorbereitungen für die neue Wohnung:
- Bereiten Sie wichtige Utensilien für die neue Wohnung vor: Seife, WC-Papier, Küchenlappen, Küchentuch, Abfallsäcke, Putzmaterial, Werkzeug, Klebeband, Bleistift, Verlängerungskabel, Taschenlampe, Glühbirnen, Werkzeugkasten, Verbandskasten oder zumindest Pflaster.
- Schützen Sie die Böden am neuen Ort mit Decken oder Pappe.
Lagerung:
Der Einlagerer ist verpflichtet, den Lagerhalter besonders darauf hinzuweisen, wenn nachfolgende Güter Gegenstand des Lagervertrages werden sollen:
- feuer- oder explosionsgefährliche oder strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende oder übelriechende oder überhaupt solche Güter, welche Nachteile für das Lager und/oder für andere Lagergüter und/oder für Personen befürchten lassen;
- Güter, die dem schnellen Verderb oder Fäulnis ausgesetzt sind;
- Güter, die - wie etwa Lebensmittel - geeignet sind, Ungeziefer anzulocken;
- Gegenstände von außergewöhnlichem Wert, wie z. B. Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere jeder Art, Dokumente, Urkunden, Datenträger, Kunstgegenstände, echte Teppiche, Antiquitäten, Sammlerstücke
- Pflanzen und Tiere